Unwetterwarnungen und Hochwassernachrichtendienst

Unwetterwarnungen sollen Behörden und Bürger eines möglicherweise betroffenen Gebietes in die Lage versetzen, rechtzeitig geeignete Schutz- und Abwehrmaßnahmen zu planen bzw. einzuleiten. In Sonderplänen der Sicherheitsbehörden sind Alarmierungs- und Schutzmaß-nahmen zusammengefasst.

Folgende Schutzmaßnahmen sind, abhängig von der Unwettersituation, denkbar und vorgeplant (nicht abschließend):

Starkregen

  • Kontrolle von Schleusen und Rechen
  • Vorbereitung von Sandsäcken und Hochwassereinrichtungen
  • Vorbereitung von Beschilderungsausrüstung für Umleitungen bei Verkehrsbeschränkungen durch Überflutung von Straßen
  • Warnung von Besitzern hochwassergefährdeter Anwesen und Betriebe
  • Warnung der Ausrichter von Veranstaltungen in gefährdeten Bereichen
  • Information von möglicherweise gefährdeten Baustellen

Sturm

  • Warnung der Verantwortlichen von Zeltlagern, Baustellen und fliegenden Bauten (Volksfeste!)
  • Warnung der Straßenbaulastträger zur Sperrung von windwurfgefährdeten Straßenzügen

Starker Schneefall/Glatteis

  • Warnung der Straßenbaulastträger zur Einleitung von Straßenstreuungen
  • Verständigung der Schulämter (Prüfung, ob der Schulbetrieb einzustellen ist)

Hochwassernachrichtendienst

Der Hochwassernachrichtendienst ist ein behördlich geführtes Melde- und Warnsystem, das unter Federführung der Wasserwirtschaftsverwaltung abläuft. Das Wasserwirtschaftsamt Landshut  beobachtet über an den Wasserläufen errichtete automatische Pegelstandsgeber (Landshut-Birket für die Isar, Vilsbiburg für die Große Vils, Dietelskirchen für die Kleine Vils) die Entwicklung der Hochwasserlage. Überschreiten die Pegel festgelegte Meldegrenzen, werden die Kreisverwaltungsbehörden, im Landkreis Landshut also das Landratsamt Landshut, verständigt.
Das Landratsamt informiert die Gemeinden, die ihrerseits - in Abhängigkeit von Meldestufen - notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen auf der Grundlage eigener Pläne ergreifen. Die Maßnahmen hängen davon ab, welche Meldestufen überschritten sind. Folgende Meldestufen sind festgelegt:

  • Vorwarnung:Erkennt dass Wasserwirtschaftsamt, dass eine Hochwassergefahr droht, verständigt es die betroffenen Landratsämter und kreisfreien Städte. Ist zu erwarten, dass ein bestimmter Pegelstand überschritten wird, müssen die Landratsämter die an das Wasser angrenzenden Gemeinden verständigen.
  • Hochwasserwarnung – Stufe 1:Stellt das Wasserwirtschaftsamt fest, dass ein bestimmter Pegel, der bereits mit Ausuferungen und Überschwemmungen verbunden ist, erreicht ist oder aber abzusehen ist, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit erreicht wird und ein weiterer Anstieg zu erwarten ist, so verständigt es die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Landratsämter informieren hiervon die Gemeinden an Gewässern, die Städte geben die Meldung an Ihre Bauhöfe und sonstige, mit einer Hochwasserabwehr ggf. befassten Dienstellen weiter.
  • Hochwasserwarnung – Stufe 2Diese Meldestufe wird vom Wasserwirtschaftsamt ausgelöst, wenn aufgrund erhöhter Pegelstände eine Überschwemmung bebauter Gebiete möglich ist oder aber abzusehen ist, dass dieser gefährliche Pegelstand mit großer Wahrscheinlichkeit erreicht werden wird. Die Landratsämter informieren hiervon wiederum die Gemeinden am Flusslauf.
  • Alle Behörden, Dienstellen und Organisationen, die mit dem Hochwasserschutz befasst sind, beobachten die Hochwasserentwicklung ab Meldebeginn bis zur Entwarnung über das Intranet, Bürger können über das Internet auf identische Informationen zugreifen (vgl. nachfolgenden Link zum Hochwassernachrichtendienst). Neben zahlreichen Tabellen mit Darstellungen (auch grafisch) können jederzeit auch Warnungen und Lageberichte abgerufen werden.
  • Wichtig sind Hochwasser-Warnmeldungen vor allem auch für die Gemeinden an Flüssen, da Sie bei drohenden Überflutungen ggf. Straßen absperren und unter Umständen sogar die Bewohner von Anwesen warnen müssen, die von Hochwasserlagen bedroht sein können. Die Gemeinden haben zu diesem Zweck eigene Hochwasserschutzpläne erstellt.
     

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