Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland
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Alicia Hartl Sachbearbeiterin | 0871/408-1327 | 0871/408-161327 | N 33 | alicia.hartl@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
Formulare und Merkblätter
- Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der BRD in die EU (Antrag) Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§ 31 Abs. 1 WaffG)
- Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der BRD in die EU (Online-Verfahren) Antrag zum Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§ 31 Abs. 1 WaffG)
- Waffenrecht - Verbringen von Schusswaffen und Munition in die BRD /aus der BRD in die EU (Anlagen) Anlage 1, 2 und 24 zum Antrag
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Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
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