Warn- und Alarmdienst

Aufgabe des Warndienstes im Rahmen der zivilen Verteidigung ist es, die Bevölkerung vor den Gefahren zu warnen, die ihr im Verteidigungsfall drohen. Erst eine rechtzeitige Warnung ermöglicht Selbstschutzmaßnahmen des Bürgers, die Schäden vermeiden oder verringern können.

Zuständig für die Erfassung der besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen, ist der Bund (§ 6 Abs. 1 ZSG). Die eigentliche Warnung wird von den Bundesländern im Auftrage des Bundes vorgenommen, in dem die Strukturen genutzt werden, die die Länder für die Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen bereithalten (§ 6 Abs. 2 ZSG).

Der Bund ergänzt dieses System im Blick auf den Zivilschutz, in dem er zur Erfassung der Gefahren die bei Einsatz militärischer Waffen aus der Luft drohen, bei den Nato-Luftkriegsführungsgefechtständen (CAOC bzw. CRC) 3 Zivilschutzverbindungsstellen unterhält, die bei Gefahren durch Luftangriffsmittel amtliche Gefahrendurchsagen über den Rundfunk veranlassen. Ebenso stellt der Bund seine 2.150 Ortsdosisleistungs-Meßstellen für die Erfassung radiologischer Gefahren zur Verfügung und baut ein satelitengestütztes Warnsystem auch zur Nutzung durch die Länder für Zwecke der Warnung der Bevölkerung auf. Die Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und Katastrophen obliegt den Ländern und den zuständigen Katastrophenschutzbehörden.

Im Landkreis Landshut stehen für die Warnung der Bevölkerung bei friedensmäßigen Katastrophen und bei Unglücksfällen rund 260 Elektrosirenen zur Verfügung (ehemalige Luft-schutzsirenen), wovon 250 Anlagen auch mit dem Sirenensignal "Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten" aktiviert werden können. Auch der Bund sieht vor, dass bei Gefahren, deren Entwicklung vorhersehbar sind, unverzüglich im Rundfunk die Aufforderung ergeht, das Radio oder den Fernseher weiter eingeschaltet zu lassen und auf Gefahrendurchsagen zu achten sowie evtl. die Nachbarn hierüber zu unterrichten (Nachbarschaftshilfe). Die Gefahrendurchsagen werden im Fernsehen auch als Untertitel eingestellt sowie im Internet bei t-online und bei mvweblife eingegeben. Ebenso wird über einen angeschlossenen Funkruf-Dienstbetreiber (E-Message-Paging) bundesweit an seine angeschlossenen Pager-Kunden auf die Gefahrendurchsage im Rundfunk hingewiesen.

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