Zivil-militärische Zusammenarbeit und Pflege der Beziehungen zur Bundeswehr

Gesamtverteidigung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen militärischen Stellen und zivilen Behörden nicht erst in einer Krise, sondern schon bei den Vorbereitungen im Frieden. Zivil-militärische Zusammenarbeit ist die Klammer, die militärische und zivile Verteidigung zu einer gemeinsamen und einheitlichen Gesamtverteidigung verbindet.

Zivil-militärische Zusammenarbeit beschränkt sich nicht auf die Unterstützung der Streitkräfte durch zivile Behörden und umgekehrt, sondern umfasst auch die Abstimmung der Planungen im Frieden. Die zivil-militärische Zusammenarbeit umfasst sonach folgende Aufgaben:

  • Die Koordinierung von Planungen der zivilen und militärischen Verteidigung.
  • Die Planung und Koordinierung von Vorsorgemaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte in einer Krise und im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
  • Die Einbindung der im Land Bayern stationierten Streitkräfte in die Planungen für den Zivil- und Katastrophenschutz und die Einsatzplanung bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (Großschadensereignis).
  • Die Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch aller Landesbehörden und Verbände mit Bundeswehrkräften in allen Angelegenheiten von gemeinsamen Interesse, wie z.B. in der Infrastruktur, bei Manövern, der Kampfmittelbeseitigung sowie Übungen der zivilen und militärischen Seite.

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