Biotonne - Entleerung und Gebühren
Ausgabe der Biotonnen
Jeder Haushalt kann zu seiner Restmülltonne eine 120 l-Biotonne nutzen. Für die Ausgabe, die Rückgabe und den Umtausch der Biotonnen sind die Gemeinden zuständig.
Abfälle für die Biotonne
- Brot- und Speisereste
- Obst- und Gemüsereste
- Kartoffel- und Eierschalen
- Schalen von Früchten und Nüssen
- Tee- und Kaffeesatz mit Filter
- Baum-, Hecken- und Grasschnitt
- Laub, Unkraut
- Blumen und Zierpflanzen
- Haare und Federn
Diese Abfälle sind für die Biotonne nicht geeignet
- Fleisch- und Wurstreste, Knochen
- flüssige Speisereste
- Windeln
- Asche und Zigarettenkippen
- Haustierstreu
- Kehricht und Staubsaugerbeutel
- Papierservietten
- behandeltes Holz, Sägemehl usw.
Entleerung der Biotonne
Die Biotonnen werden alle 2 Wochen abgeholt. Am Abfuhrtag müssen die Tonnen spätestens um 6:00 Uhr am Straßenrand bereit gestellt werden. Bei Störungen der Abholung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.
Die Abholtermine erfahren Sie bei:
Gebühren für die Biotonne
Die Gebühr für die Biotonne ist in der Restmüllgebühr bereits enthalten.
Befreiung von der Biotonne
Wer Bioabfälle im eigenen Garten kompostiert oder auf andere zulässige Weise verwertet, kann sich von der Biotonne befreien lassen. Es gilt dann eine reduzierte Restmüllgebühr.
Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.