Papiertonne - Entleerung und Gebühren
Ausgabe der Papiertonnen
Mit der Restmülltonne erhält jeder Haushalt mindestens eine 240 l-Papiertonne. Ausnahmen bestehen für Restmüllsack-Nutzer. Für die Ausgabe, die Rückgabe und den Umtausch der Papiertonnen sind die Gemeinden zuständig.
Abfälle für die Papiertonne
- Zeitungen
- Kartons, Kartonagen
- Kataloge, Prospekte
Diese Abfälle sind für die Papiertonne nicht geeignet
- beschichtete Papiere
- Kohlepapier
- verschmutzte Papiere
- Tetra-Paks, Suppentüten
- Plastikfolien und -tüten
- Fremdstoffe aller Art
Entleerung der Papiertonne
Die Papiertonnen werden alle 6 Wochen abgeholt. Am Abfuhrtag müssen die Tonnen spätestens um 6:00 Uhr am Straßenrand bereit gestellt werden. Bei Störungen der Abholung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter.
Die Abholtermine erfahren Sie bei:
Gebühren für die Papiertonne
Die Gebühr für die Papiertonne ist in der Restmüllgebühr bereits enthalten.
- Pro 80 l- und 120 l-Restmülltonne ist eine Papiertonne,
- pro 240 l-Restmülltonne sind 2 Papiertonnen und
- pro 1,1 m³-Restmüllbehälter ist ein 1,1 m³-Papierbehälter enthalten.
Zusätzliche 240 l-Papiertonnen werden gegen eine Gebühr von 3,00 € je Monat zur Verfügung gestellt.
Ein zusätzlicher 1,1 m³-Behälter für Papier kostet 20,00 € je Monat.
Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.