Wärmepumpen
Grundsätzlich werden 2 verschiedene Arten von Systemen bei Wärmepumpen unterschieden. Das geschlossene System bei dem nur die umgebene Erdwärme genutzt wird (Erdwärmepumpen) und das offene System bei dem anstehendes Grundwasser aus dem Boden entnommen wird und nach dem Wärmeentzug wieder eingeleitet wird (Grundwasserwärmepumpen). Über eine Voranfrage beim Wasserwirtschaftsamt Landshut (poststelle@wwa-la.bayern.de) kann sich der Bauherr erkundigen, ob grundsätzlich eine Nutzung durch oberflächennahe Geothermie in Frage kommt.
Unter Formulare und Merkblätter kann unten das Informationsblatt über thermische Nutzung abgerufen werden. Hier sind die Verfahrensschritte und Verwaltungskosten in Abhängigkeit des Systems beschrieben, die für die Errichtung und den Betrieb einer Wärmepumpe nötig sind bzw. anfallen.
Beachten Sie, dass die Errichtung von Wärmepumpen einen Erdaufschluss darstellen. Hinweise zur Anzeige von Erdaufschlüsse finden Sie hier >>>
- Energieatlas der Staatsregierung
- Bodeninformationssystem des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
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Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Über den Bestelldienst des StMUGV können verschiendene Informationsblätter zum Thema Nutzung von Erdwärme, Geothermie bzw. Wärmepumpen abgerufen werden. Die Informationen finden Sie über die Themenauswahl "Klima/Energie" und Eingabe des gewünschen Suchbegriffes.
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Wasserrecht - Thermische Nutzung - Infoblatt
Infoblatt zur Nutzung der Geothermie im Landkreis Landshut
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Informationen zur Nutzung der Geothermie in Bayern
Das ehemalige Bayerische Geologische Landesamt - jetzt Teil des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - bietet im Internet ausführliche Informationen zur energetischen Nutzung des Bodens und des Grundwassers an.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0871/408-4104 | 403 | Petra.Dax@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.