Überwachung und Erlass von Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen

Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen.

Als Beispiele kommen in Frage:

  • Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
  • Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art

 

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Ludwig Gangkofer
Sachgebietsleiter
0871/408-31080871/408-163108305Ludwig.Gangkofer@landkreis-landshut.de
Anna Nösch
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
0871/408-31070871/408-163107304Anna.Noesch@landkreis-landshut.de

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
Adresse im BayernAtlas anzeigen
Telefon: 0871/408-3147
Fax: 0871/408-163147

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.