Überwachung und Erlass von Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen.
Als Beispiele kommen in Frage:
- Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
- Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Ludwig Gangkofer Sachgebietsleiter | 0871/408-3108 | 0871/408-163108 | 305 | Ludwig.Gangkofer@landkreis-landshut.de |
Anna Nösch Stellvertretende Sachgebietsleiterin | 0871/408-3107 | 0871/408-163107 | 304 | Anna.Noesch@landkreis-landshut.de |
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.