Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (internationale Zulassung)
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
- bei zugelassenen Fahrzeugen: Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I und Kennzeichen
- bei auserbetriebgesetzten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
- Nachweis über gültige HU
- ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- Achtung: Wenn kein Konto bei einem inländischem Geldinstitut besteht, brauchen wir vom ausländischen Geldinstitut IBAN und BIC.
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
- das Fahrzeug ist immer vorzuführen
- 34,00 €
- zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-1820 | Zulassung Ergolding | zulassung@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
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Landratsamt Landshut
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