Feuerwehrwesen, Brandschutzdienststelle
Feuerwehren sind Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren sowie Werkfeuerwehren.
Im Landkreis Landshut unterhalten die 35 Gemeinden 150 Freiwillige Feuerwehren und PreussenElekta ist Träger der Werksfeuerwehr, Berufs- und Pflichtfeuerwehren gibt es im Landkreis Landshut nicht.
Kreisbrandrat:
Rudolf Englbrecht
E-Mail: englbrecht@kfv-landshut.de
Mobil: 0173-8894153
Rechtliches Fundament für die Aufstellung, Ausrüstung und Ausbildung aller Feuerwehren ist in Bayern das Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) sowie die hierzu ergangene Ausführungsverordnung (AVBayFwG).
Die Ausbildung der Feuerwehrkräfte wird vor allem an den Standorten der Feuerwehren durchgeführt, für Führungslehrgänge sowie technische Speziallehrgänge unterhält der Freistaat Bayern Staatliche Feuerwehrschulen in Geretsried, Regensburg und Würzburg.
Zur Vertretung ihrer Interessen haben sich die Feuerwehren auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene in Verbänden zusammengeschlossen, die Berufs- und Werkfeuerwehren haben zusätzlich eigene Verbände bzw. Arbeitsgemeinschaften gebildet.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-1310 | TÜV Ergolding 104 | doreen.glaeser@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Feuerwehrwesen, Brandschutzdienststelle
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.