Rettungsdienst
Aufgabe des Rettungsdienstes ist es, kranke und verletzte Personen schnellstmöglich der medizinischen Versorgung in Krankenhäusern zuzuführen.
Träger des Rettungsdienstes im Landkreis Landshut ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Landshut, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von der Stadt Landshut, sowie den Landkreisen Dingolfing-Landau, Landshut und Kelheim gebildet wird.
Die Alarmierung und Einsatzführung für alle im Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge und Kräfte obliegt der Integrierten Leitstelle (ILS) Landshut. Rechtsgrundlage für den Rettungsdienst ist das Bayer. Rettungsdienstgesetz (BayRDG).
Träger des Rettungsdienstes im Landkreis Landshut ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Landshut, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von der Stadt Landshut, sowie den Landkreisen Dingolfing-Landau, Landshut und Kelheim gebildet wird.
Die Alarmierung und Einsatzführung für alle im Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge und Kräfte obliegt der Integrierten Leitstelle (ILS) Landshut. Rechtsgrundlage für den Rettungsdienst ist das Bayer. Rettungsdienstgesetz (BayRDG).
Landratsamt Landshut
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.