Brandschutt
Unter Brandschutt versteht man die Reste von Brandereignissen, welche sich in privaten Wohnbereichen, sowie bei Bränden in Gewerbe und Industrie, landwirtschaftlichen und öffentlichen Gebäuden ereignen.
Wichtige Informationen zur Entsorgung von Brandschutt s. u.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-3115 | 308 | Georg.Hagn@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
SachbearbeiterIn:
Brandschutt
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.