Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Satzungen nach Baurecht
Für die Aufstellung und den Erlass liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Gemeinden. Das LRA Landshut wird als Träger öffentlicher Belange lediglich am Verfahren beteiligt.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
0871/408-3154 | 332 | Thomas.Staudenhoechtl@landkreis-landshut.de | ||
|
Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.