Sonntagsfahrverbot
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (ohne Gewichtsangabe) in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht fahren.
Feiertage:
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai (Tag der Arbeit)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in Kath. Bundesländern)
- 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
- 31. Oktober - Reformationstag (nur in Evang. Bundesländern)
- 1. November - Allerheiligen (nur in Kath. Bundesländern)
- 25. und 26. Dezember (1. und 2. Weihnachtsfeiertag)
Befreite Beförderungen:
- der kombinierte Güterverkehr Schiene Straße und Hafen-Straße
- die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
- frisches Fleisch und frischer Fleischerzeugnisse
- frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen
- leicht verderbliches Obst und Gemüse
Ebenfalls genehmigt:
Leerfahrten, die im Zusammenhang mit den oben genannten Beförderungen stehen
In besonderen Fällen kann jedoch nach Begründung der Dringlichkeit der Beförderung eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot erteilt werden.
Zuständig für die Ausnehmegenehmigung:
Ausnahmegenehmigungen erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Betriebssitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Antragsunterlagen
- Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars
- Ausführliche Begründung der Dringlichkeit
- Genehmigung bis 1 Monat: 50,00 €
- Genehmigung bis 3 Monate: 70,00 €
- Genehmigung bis 6 Monate: 85,00 €
- Genehmigung bis 1 Jahr: 120,00 €
- Genehmigung bis 3 Jahre: 150,00 €
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-2168 | 236 | Kerstin.Aschenbrenner-Eisgruber@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Sonntagsfahrverbot
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0871/408-2167 | 235 | Andrea.Marchl@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Sonntagsfahrverbot
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0871/408-2169 | 236 | Stephan.Wagner@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter:
Sonntagsfahrverbot
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.