Vorbeugender Brandschutz
Unter den vorbeugenden Brandschutz fallen alle Maßnahmen, die der Verhütung eines künftigen, noch nicht konkret erkennbaren Schadenfeuers dienen. Neben dem vorbeugenden baulichen Brandschutz sind noch zu nennen:
- die Durchführung der Feuerbeschau durch die Gemeinden
- die Stellung von Sicherheitswachen bei Festveranstaltungen durch die Feuerwehren
- die Aufklärung der Bevölkerung über Brandverhütungsmaßnahmen
- die Prüfung, ob an einem Objekt genügend Feuermelder und Feuerlöscher vorgehalten werden
- die Mitwirkung der Feuerwehren bei einer Durchführung von Alarmproben, z. B. in Schulen oder sonstigen Sammelunterkünften
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-1310 | TÜV Ergolding 104 | doreen.glaeser@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Vorbeugender Brandschutz
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Landratsamt Landshut
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