Verordnung über die Feuerbeschau
Überwachung, dass die Feuerbeschau (vor allem in Diskotheken) durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Bezirkskaminkehrermeister durchgeführt werden.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-1333 | TÜV Ergolding 104 | Rene.Hofmann@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter:
Verordnung über die Feuerbeschau
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.