Streng geschützte Tiere - Bescheinigungspflicht
Für folgende Fälle ist beim Landratsamt eine Bescheinigung zu beantragen:
- für die Vermarktung von Tieren, die nach Anhang A der EG-Verordnung 338/97 geschützt sind
- für die Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung in ein Drittland für Tiere des Anhang B der EG-Verordnung 338/97
- für die Bescheinigung zum Transport von Tieren des Anhang A der EG-Verordnung 338/97, die der freien Wildbahn entnommen wurden
Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.