Überwachung und Erlass von Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen; in vielen Fällen werden Emission- oder Immissionsmessungen veranlasst.
Als Beispiele kommen in Fragen:
- Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
- Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-3108 | 305 | Ludwig.Gangkofer@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
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0871/408-3107 | 304 | Anna.Noesch@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Stellvertretende Sachgebietsleiterin:
Überwachung und Erlass von Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
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Landratsamt Landshut
Kontakt
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0871/408-163147
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