Verkehrswesen
Um die Mobilität zu sichern, existieren eine Vielzahl von Vorschriften. Das Sachgebiet 33 des Landratsamtes Landshut ist hier Ansprechpartner bzw. für Teilbereiche auch für den Vollzug der zu Grunde liegenden Vorschriften zuständig.
Während für den Bereich des Schienen- und Luftverkehrs sowie der Schifffahrt Fachbehörden existieren, obliegt der Bereich der Bergbahnen und Skilifte und v.a. der normale Straßenverkehr dem SG 33 des Landratsamtes Landshut.
Um die Sicherheit in diesen Bereichen zu erhöhen, sind vielfältige "offizielle" Vorgaben, Aktionen etc. vorgesehen (örtlicher Verkehrssicherheitsbeauftragter, Unfallkommission).
In Zusammenarbeit mit anderen Stellen werden dabei regelmäßig sicherheitsfördernde Aktionen durchgeführt bzw. gefördert (z.B. Sicher zur Schule - Sicher nach Hause, Einrichtung von Schulwegdiensten, Schulbusbegleitern, Fahrsicherheitstrainings für Fahranfänger).
Wichtig ist hier auch die Vermittlung bzw. Benennung von Ansprechpartnern.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-2164 | 234 | Katrin.Mirlach@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Terminvereinbarung erforderlich!