Keine kompostierbaren Kunststoffe in den Biomüll

09. Mai 2025: Änderung der Bioabfall-Verordnung
Auch im Landkreis Landshut werden noch viele Kunststoffe im Biomüll entsorgt – die neue Bioabfall-Verordnung soll dies ändern

Auch im Landkreis Landshut werden noch viele Kunststoffe im Biomüll entsorgt – die neue Bioabfall-Verordnung soll dies ändern

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Kunststoffe gehören nicht in den Biomüll. Leider hält sich nicht jeder daran – auch im Landkreis Landshut zeigen sich immer wieder Bio-Tonnen, in denen offensichtliche Fehlwürfe die Qualität des Kompostes stark mindern. 

Deshalb wurde zum 1. Mai 2025 die Bioabfall-Verordnung geändert. Denn diese so genannten „Störstoffe“ müssen vor Verwertung des Bioabfalls entfernt werden. Sollten zu viele Fehlwürfe enthalten sein, hat der Bioabfall-Behandler das Recht, die Lieferung zurückzuweisen – der Biomüll müsste dann verbrannt werden, was deutlich teurer ist. Damit würden zwangsläufig die Entsorgungskosten steigen. 

Auch wenn es im Handel anders angepriesen wird: Auch kompostierbare Kunststofftüten sorgen für Probleme in der Verwertung. Denn ihre Zersetzung dauert deutlich länger, als sie eigentlich im Verwertungskreislauf verbleiben. Durch eine Zentrifuge wird der Biomüll getrennt, Störstoffe schwimmen dann obenauf und müssen abgesaugt werden. Als Konsequenz daraus steigt der Anteil der Abfälle, die thermisch verwertet, also verbrannt werden, an.  

Dabei gäbe es viel bessere Möglichkeiten, wie die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Landshut beschreiben. Denn überall im Handel sind kompostierbare Papiertüten erhältlich, auch die Gemeinden bieten diese zu Kauf an. Diese passen sich dem Abfallkreislauf viel besser an und können problemlos mit verwertet werden. 

Was ebenfalls nicht in den Biomüll gehört, ist Katzenstreu – auch wenn mittlerweile Ausführungen angeboten werden, die nach Händlerangabe kompostierbar sind, stören sie den Verwertungskreislauf des Behandlers, der für den Landkreis Landshut tätig ist. Die benutzte Katzenstreu muss im Restmüll entsorgt werden. 

Ebenfalls nicht in den Biomüll gehören Fleischabfälle, da sie, vor allem in den Sommermonaten, für Probleme mit Schädlingsbefall und Geruchsbelästigung sorgen. Auch hier raten die Experten der Abfallwirtschaft, Fleischabfälle in den Restmüll zu geben.