Vogelgrippe-Ausbruch in Wörth festgestellt
Seit Ende April sind mehrere hundert tote Schwarzkopfmöwen rund um den Wörthersee aufgefunden worden. Die Untersuchung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat gezeigt, dass die Tiere an der Vogelgrippe verendet sind. Das Veterinäramt Landshut hat gemeinsam mit dem Veterinäramt Dingolfing-Landau und der Regierung von Niederbayern eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die eine risiko-orientierte Aufstallungspflicht für Geflügel vorsieht. Diese wurde nun erlassen und tritt am morgigen Samstag, 06. Mai 2023, in Kraft.
Das Sperr- und Risikogebiet erstreckt sich auf folgende Gebiete:
- eine Zone mit einem Radius von fünf Kilometern um den Wörther See,
- ein 500 Meter breiter Uferstreifen um die Fließgewässer Isar, Große Laber und Vils
- ein 500 Meter breiter Uferstreifen um Stillgewässer, die größer als ein Hektar sind
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf weiteres und ist unter folgendem Link abrufbar: Amtsblatt | Landkreis Landshut (landkreis-landshut.de) (Amtsblatt Nr. 20 / 2023)
Die betroffenen Gebiete sind unter folgendem Link einsehbar: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/48A039117ECC5C818AF5A4DCBE5888B0C56822B7A0C35EA965695574ABA7BE40
Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter von Geflügel wird in den festgelegten Risikogebieten eine Aufstallung angeordnet, um einer Ansteckung der Tiere mit der Geflügelpest und der Ausbreitung der Krankheit entgegen zu wirken. Das heißt, die Tierhalter müssen ihr Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten, geschlossenen bzw. dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben und eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.
Bei Schwarzkopfmöwen handelt es sich um gute Flugvögel, bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie im frisch infizierten Zustand und bevor sie Krankheitssymptome aufweisen oder aufgrund der Krankheit geschwächt sind, noch viele Kilometer fliegen können und dadurch mit infizierten Ausscheidungen andere Wildvögel und im freien gehaltene Vögel infizieren können.
Aufgrund der raschen Ausbreitung und der hohen Anzahl an dokumentierten Totfunden geht das Veterinäramt Landshut von einem hochdynamischen Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation aus, das von einem nachgewiesenen hochpathogenem Erreger (H5N1) der Geflügelpest, getragen wird. Daher ist in den nächsten Tagen und Wochen von einer akuten Gefährdung von im Freien gehaltenem Nutz- und Hausgeflügel in Teilen der Landkreise Landshut und Dingolfing-Landau auszugehen.
Überdies wird das Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation derzeit auch durch die feuchtkalte Witterung aufrechterhalten, da Feuchtigkeit, niedrige Temperaturen und wenig UV-Strahlung das Virus stabilisieren. Auf diese Weise bleiben zum Beispiel infizierte Ausscheidungen länger infektiös.
Grundsätzlich ist das Vogelgrippevirus nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar. Nach wissenschaftlichem Kenntnisstand haben sich Menschen bislang nur durch den intensiven, direkten Kontakt mit erkranktem oder verendetem Geflügel bzw. mit dessen Ausscheidungen infiziert. Das Virus ist daher in erster Linie als Tierseuchenerreger zu betrachten. Ein Risiko für den Menschen, sich in Badegewässern oder beim Sonnenbaden an deren Ufern zu infizieren, hält das Bundesinstitut für Risikobewertung für unwahrscheinlich.
Hunde und Katzen sollten vor allem an den Uferbereichen von Gewässern nicht unbeaufsichtigt bleiben, um einen direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Durch Beschnuppern können die Haustiere den Erreger weiter verschleppen.
Des Weiteren weist das Landratsamt Landshut alle Geflügelhalter darauf hin, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um ihre Tiere zu schützen. Weitere Infos unter Vogelgrippe-Ausbruch Wörth | Landkreis Landshut (landkreis-landshut.de). Im Zuge des Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Landshut werden auch die Stadt Landshut und der Landkreis Dingolfing-Landau eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht erlassen. Diese wird im Laufe des Tages in den aktuellen Amtsblättern unter www.landshut.de/amtsblatt bzw. Amtsblätter 2023 | Landratsamt Dingolfing-Landau (landkreis-dingolfing-landau.de) veröffentlicht.
Des Weiteren weist das Landratsamt Landshut alle Geflügelhalter darauf hin, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um ihre Tiere zu schützen.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
- Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.
Gemeinsamer Einsatz von Bauhof, Veterinäramt, Feuerwehr und THW
Nachdem anfänglich Bauhof-Mitarbeiter der Gemeinde Wörth a. d. Isar und des Landkreises Landshut erste Möwen-Kadaver entlang des Wörthersees entsorgten, hatten sich weitere Totfunde ergeben. Hunderte verendete Tiere konnten Mitarbeiter aus dem Veterinäramt des Landkreises Landshut auf der Insel in der Mitte des Sees, eine beliebte Brutstätte für Möwen, bergen. Da über das Wochenende weitere Totfunde zu erwarten waren, befreiten am Montagnachmittag, 08.05.2023, rund 15 Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehr und des THW Landshut erneut die Insel von leblosem Geflügel unter fachlicher Aufsicht von Dr. Josef Yun, Leiter des Veterinäramts. Die Anzahl der Totfunde war im letzten Einsatzgeschehen überschaubar. „Wir werden die Lage aber im Auge behalten, um die Virusverbreitung weiterhin einzudämmen.“, so Yun.
Landrat Peter Dreier und Wörths Erster Bürgermeister Stefan Scheibenzuber waren beim gemeinsamen Einsatz von Feuerwehr und THW persönlich vor Ort. Sie bedankten sich für die Unterstützung und betonten die Verlässlichkeit beider Einsatzorganisationen. „Die spontane Einsatzbereitschaft in so einer besonderen Situation ist sehr löblich“, waren sich Dreier und Scheibenzuber einig.
Mithilfe der Bevölkerung
Trotz aller Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Suche nach Tierkadavern, können weitere Totfunde vorkommen. Sollten Sie als Bürger einen oder mehrere verendete Wildvögel vorfinden, so melden Sie dies bitte mit der genauen Angabe des Fundortes der Gemeinde, in der Sie das Tier vorgefunden haben. Die örtliche Gemeindeverwaltung leitet die Entsorgung der Tierkadaver entsprechend in die Wege.
(Carina Weinzierl, Pressesprecherin Landkreis Landshut)