Ausfertigung eines Ersatzes für die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) nach Verlust

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I 
  • ggf. Vollmacht des Halters und Ausweis des Bevollmächtigten bzw. Eigentumsnachweis bei erst erworbenen Fahrzeugen
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Kfz-Briefes (von demjenigen, der den Brief verloren hat). Bitte beachten Sie, daß diese Erklärung vor einem Notar oder dem Leiter der Zulassungsbehörde abzugeben ist.
  • Nach Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung und Aufbietung des Kfz-Briefes ist eine Sperrfrist (mindestens zwei Wochen + ein Arbeitstag) vor der Ausstellung des Ersatzdokumentes abzuwarten.
  • Aufbietung: 13,60 €
  • Ersatzausstellung der ZB II: 14,90 €
  • zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
  • Eidesstattl. Erklärung über den Briefverlust (sofern nicht vor einem Notar abgegeben): 30,70 €

Ansprechpartner

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Geser, Manfred
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Landratsamt Landshut

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