Umtausch Papierführerschein / unbefristeter Kartenführerschein
Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
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- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.
Durch die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden die Vielzahl an Dokumenten und Anträgen bewältigen können, um so auch längere Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Die Fristen für den Pflichtumtausch der (Papier-)Führerscheine für die Geburtsjahrgänge ab 1953 sind bereits abgelaufen.
Nun müssen der Pflichtumtausch der (Karten-)Führerscheine erfolgen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheine.
Ausstellungsjahr |
Führerscheinumtausch bis |
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1999 bis 2001 | 19.01.2026 | Bitte jetzt umtauschen |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 | Bitte ab Februar 2026 umtauschen |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 | Bitte warten |
2008 | 19.01.2029 | Bitte warten |
2009 | 19.01.2030 | Bitte warten |
2010 | 19.01.2031 | Bitte warten |
2011 | 19.01.2032 | Bitte warten |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 | Bitte warten |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins und ob es sich um einen Kartenführerschein oder einen Papierführerschein handelt.
Wir bitten Sie, Wartezeiten einzukalkulieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.
Beim Landratsamt oder der Heimatgemeinde einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass (jeweils Original und Kopie) (hierzu Meldebescheinigung erforderlich) und bisheriger Führerschein (Original und Kopie)
- aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
- ggf. 1 Karteikartenabschrift: falls Ihr nationaler Führerschein nicht vom LRA Landshut ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift derjenigen Behörde erforderlich, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Sollte der Antrag auf postalischem Weg gestellt werden, ist eine Kopie des Führerscheins bzw. des Personalausweises ausreichend.
Der Pflichtumtausch kostet 26,50 €
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Führerscheinstelle - Neuausstellung - Umtausch - Antrag
Antrag auf Neuausstellung / Umtausch eines Führerscheins
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Führerscheinstelle - Umtausch Altfahrerlaubnis - Antrag (Digitaler Antrag)
Antrag auf Umtausch einer Altfahrerlaubnis (Papierführerschein)
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Führerscheinstelle - Umtausch EU-Kartenführerschein - Antrag (Digitaler Antrag)
Umtausch eines EU-Kartenführerschein
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | ||
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0871/408-2153 | 228 | 14925 | sandra.mitterhuber@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Umtausch Papierführerschein / unbefristeter Kartenführerschein
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0871/408-2163 | 227 | 14915 | Monika.Sedlmeier@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Umtausch Papierführerschein / unbefristeter Kartenführerschein
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0871/408-2156 | 227 | 14933 | Zuzana.Starke@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Umtausch Papierführerschein / unbefristeter Kartenführerschein
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Landratsamt Landshut
- 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesen
- 33 Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht
- Führerscheinstelle
- Neuausstellung eines Kartenführerscheins (Diebstahl/Verlust) / Führerscheinpflichtumtausch
- Umtausch Papierführerschein / unbefristeter Kartenführerschein
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