Umtausch in Scheckkartenführerschein
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.
Durch die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden die Vielzahl an Dokumenten und Anträgen zu bewältigen können, um so auch längere Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
Begonnen wird mit dem Pflichtumtausch der (Papier-)Führerscheine, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Die Stichtage für die Geburtsjahrgänge 1953-1964 sind bereits abgelaufen. Die Geburtsjahrgänge 1965-1970 müssen ihren (Papier-)Führerschein bis 19.01.2024 umtauschen.
Wir bitten Sie, Wartezeiten einzukalkulieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.
In den Jahren 2026 bis 2033 muss der Pflichtumtausch der (Karten-)Führerscheine erfolgen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheine.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sandra Mitterhuber Sachbearbeiterin | 0871/408-2153 | 0871/408-162153 | 228 | sandra.mitterhuber@landkreis-landshut.de |
Monika Sedlmeier Sachbearbeiterin | 0871/408-2163 | 0871/408-162163 | 227 | Monika.Sedlmeier@landkreis-landshut.de |
Zuzana Starke Sachbearbeiterin | 0871/408-2156 | 0871/408-162156 | 227 | Zuzana.Starke@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
Beim Landratsamt oder der Heimatgemeinde einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass (jeweils Original und Kopie) (hierzu Meldebescheinigung erforderlich) und bisheriger Führerschein (Original und Kopie)
- aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm)
- ggf. 1 Karteikartenabschrift: falls Ihr nationaler Führerschein nicht vom LRA Landshut ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift derjenigen Behörde erforderlich, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Sollte der Antrag auf postalischem Weg gestellt werden, ist eine Kopie des Führerscheins bzw. des Personalausweises ausreichend.
Entstehende Kosten
Der Pflichtumtausch kostet 25,30 €
Die Stichtage für die Geburtsjahrgänge 1953-1964 sind bereits abgelaufen. Die Geburtsjahrgänge 1965-1970 müssen ihren (Papier-)Führerschein bis 19.01.2024 umtauschen.
Formulare und Merkblätter
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.