Absicherung von Straßenbauarbeiten

Genehmigungen für Arbeitsstellen im Straßenraum, welche Auswirkungen auf das Bundes-, Staats- und Kreisstraßennetz haben, werden im Bereich des Landkreises Landshut von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Landshut ausgestellt.

Wirken sich Maßnahmen von Gemeindestraßen auf das überörtliche Straßennetz aus, werden diese Genehmigungen ebenfalls vom Landratsamt Landshut ausgestellt.

Wirken sich Maßnahmen nur auf Gemeindestraßen aus, sind die Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Antragsunterlagen

  • Vorlage eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars
  • Ein Lageplan, aus dem die genaue Lage der Arbeitsstelle ersichtlich ist
  • Sind für die Absicherung der Baustelle geeignete Regelpläne gemäß den Richtlinien für die Absicherung von Baustellen vorhanden, der Vorschlag des geeigneten Regelplans.
  • Bei Baustellen bei denen der Einsatz einer Lichtzeichenanlage erforderlich ist, ist dem Antrag ein Signalplan und eine signaltechnische Berechnung beizufügen.
  • Kann eine Maßnahme nur unter Straßensperrung erfolgen, ist vom Bauunternehmer ein geeigneter Umleitungsplan vorzulegen.
  • Benennung eines verantwortlichen Bauleiters bzw. Verantwortlichen für die Bedienung der Lichtzeichenanlage ( Die Verantwortlichen müssen unter Angabe einer Telefonnummer zu jeder Tageszeit erreichbar sein)

Bearbeitungszeiten

  • Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Anträge für Arbeitsstellen von kurzer Dauer mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
  • Bei Arbeiten, die sich länger auf den Straßenverkehr auswirken (Umleitungen, Vollsperrungen etc.), ist der Antrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen.

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Kontakt
Telefon: siehe Ansprechpartner
Fax: 0871 408-1003
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.