Begleitetes Fahren ab 17

Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Zur Online-Terminvereinbarung

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

17-jährige haben nach Ablegung der normalen Fahrerlaubnisprüfungen die Möglichkeit, zusammen mit einer (oder mehreren) bereits vorab bestimmten Begleitperson(en) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Fahrzeuge der Klassen B oder BE zu führen.

Die Begleitpersonen können nur in die Prüfbescheinigung (die anstelle des Führerscheines ausgehändigt wird) eingetragen werden, wenn sie
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen (Klasse 3 oder B)
  • ein gültiges Führerscheindokument haben und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann der reguläre Führerschein gegen Abgabe der Prüfbescheinigung ausgehändigt werden. Die Prüfbescheinigung gilt nach dem 18. Geburtstag noch drei Monate auch ohne Begleitperson.

Kosten

An Kosten entstehen neben den normalen Kosten für die Erteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis zusätzlich:
  • € 2,70 (wenn der Führerschein der Begleitperson vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde) bzw.
  • € 7,70 (wenn der Führerschein der Begleitperson nicht vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde)
  • € 7,70 für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Brunner, Anita
0871/408-5566 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 0871/408-5566
Anschrift
84036 Landshut
Fuchs, Nicole
0871/408-2157 231
Kontakt
Zimmer: 231
Telefon: 0871/408-2157
Anschrift
84036 Landshut
Halwax, Andrea
0871/408-2152 228
Kontakt
Zimmer: 228
Telefon: 0871/408-2152
Anschrift
84036 Landshut
Hölzl, Stefanie
0871/408-2155 229
Kontakt
Zimmer: 229
Telefon: 0871/408-2155
Anschrift
84036 Landshut
Stelzl, Sonja
0871/408-2162 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 0871/408-2162
Anschrift
84036 Landshut
Terzija, Edona
0871/408-2160 231
Kontakt
Zimmer: 231
Telefon: 0871/408-2160
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Kontakt
Telefon: s. Ansprechpartner
Fax: 0871/408-1003
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.