Behindertenbeauftragte Landkreis Landshut
Der Behindertenbeauftragte setzt sich für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen jeden Alters ein, unabhängig davon, ob die Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen erworben wurden oder angeboren sind. Er fördert die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Hierzu gehören Menschen mit
- Sehbehinderungen
- Mobilitätsbehinderungen
- Hörbehinderungen
- Sprachbehinderungen/ Kommunikationsbeeinträchtigungen
- geistigen Beeinträchtigungen/Behinderungen
- psychischen und seelischen Beeinträchtigungen/Behinderungen
- Körper- und Mehrfachbehinderungen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Lernbehinderungen
und chronischen Erkrankungen
Aufgaben des Behindertenbeauftragten:
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen, Freunden, Institutionen und Gemeinden des Landkreises zu verschiedenen Themen rund um Inklusion, Barrierefreiheit und Behinderung. Die Beratung ist kostenlos und kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
- Vernetzung der verschiedenen Akteure im Bereich der Behindertenarbeit durch Vernetzungstreffen, Arbeitskreise oder gezielten Austausch
- Öffentlichkeitsarbeit, Projektarbeit & Vermittlung von Hilfen
- Erstellung, Umsetzung und Evaluation eines Kommunalen Aktionsplanes zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit
- Verfassen von Stellungnahmen zu öffentlichen Bauvorhaben im Landkreis
- Mitgestaltung von politischen und sozialen Rahmenbedingungen und Einflussnahme auf wichtige Entscheidungen innerhalb des Landkreises, soweit sie Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen betreffen
- Sensibilisierung von Politik, Verwaltung und Gesellschaft für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel die Teilhabemöglichkeiten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu verbessern
Grenzen der Beratung
Der Beauftragte ist in der Ausübung seines Amtes nicht weisungsbefugt. Das bedeutet, er hat keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben.
Eine Einzelfallprüfung bzw. Rechtsberatung darf der Beauftragte nicht vornehmen, dies ist Rechtsanwältinnen und -anwälten bzw. Beratungsorganisationen vorbehalten. Darüber hinaus verfügt der Beauftragte selbst nicht über Fördermittel, mit denen Projekte oder Einzelpersonen unterstützt werden können.
Allgemeine Informationen für Menschen mit Behinderungen:
Auf der neuen Homepage www.inklusive-region-landshut.de finden Sie vielfältige Informationen rund um die Themen Inklusion, Behinderung und Barrierefreiheit. Außerdem bekommen Sie einen Überblick über die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Region Landshut.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0871/408-2118 | 212 | Linda.Pilz@landkreis-landshut.de | ||
|
Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
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