Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Zur Online-Terminvereinbarung

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Fahrerlaubnisantrages müssen Sie folgende Unterlagen mit dem Antragsformular über Ihre Fahrschule beim Landratsamt einreichen:

  • Bestätigung des Antrags durch die Wohnsitzgemeinde
  • 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate

Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

  • Sehtestbescheinigung (erhältlich bei Augenarzt, Augenoptiker, Betriebs- oder Arbeitsmediziner, TÜV)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 UE zu je 45 Minuten – kein Online-Kurs)

Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:

  • Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen (vom Augenarzt oder Betriebs-, Arbeitsmediziner)
  • Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten (nur bei Klassen D, DE, D1, D1E)
  • erweitertes behördliches Führungszeugnis (nur Klassen D, DE, D1, D1E) der Beleg-Art OE: Beantragung über die Wohnsitzgemeinde

Kosten

  • Erteilung/Erweiterung: 40,00 Euro / 40,80 Euro

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Brunner, Anita
0871/408-5566 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 0871/408-5566
Anschrift
84036 Landshut
Fuchs, Nicole
0871/408-2157 231
Kontakt
Zimmer: 231
Telefon: 0871/408-2157
Anschrift
84036 Landshut
Halwax, Andrea
0871/408-2152 228
Kontakt
Zimmer: 228
Telefon: 0871/408-2152
Anschrift
84036 Landshut
Hölzl, Stefanie
0871/408-2155 229
Kontakt
Zimmer: 229
Telefon: 0871/408-2155
Anschrift
84036 Landshut
Stelzl, Sonja
0871/408-2162 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 0871/408-2162
Anschrift
84036 Landshut
Terzija, Edona
0871/408-2160 231
Kontakt
Zimmer: 231
Telefon: 0871/408-2160
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Kontakt
Telefon: s. Ansprechpartner
Fax: 0871/408-1003
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.