Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Zur Online-Terminvereinbarung
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden. Diese Fahrerlaubnis wird als Personenbeförderungsschein oder Fahrgastschein bezeichnet.
Antragsverfahren - erstmalige Erteilung
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
Ausnahme: 19 Jahre bei Mietwagen im Behindertenfahrdienst für Zivildienstleistende - seit mind. 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
Ausnahme: mind. 1 Jahr bei Mietwagen im Behindertenfahrdienst für Zivildienstleistende - Besitz eines deutschen Scheckkartenführerscheins (falls noch nicht im Besitz eines Führerscheins im Kartenformat, muss dieser umgestellt werden!)
Nachweis der Fachkunde:
Derzeit ist noch nicht geregelt, ab wann und mit welchem Inhalt die gesetzliche Voraussetzung „Nachweis der Fachkunde“ erfüllt werden kann. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird daher unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.
Den Verlängerungsantrag bitten wir rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer zu stellen. In der Regel genügt dies, wenn der Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf beim Landratsamt gestellt wird.
Kosten
- erstmalige Erteilung: 40,00 Euro
- Verlängerung: 32,90 Euro
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0871/408-5566 | 230 | Anita.Brunner@landkreis-landsut.de | ||
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0871/408-2157 | 231 | Nicole.Fuchs@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-2152 | 228 | Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-2155 | 229 | Stefanie.Hoelzl@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-2162 | 230 | Sonja.Stelzl@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-2160 | 231 | edona.terzija@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
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