Allgemeiner Katastrophenschutz, Katastrophen-Einsatzleitung, Bevölkerungsschutz

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen (Art. 1 des Bayer. Katastrophenschutzgesetzes). Sie bedienen zur Erfüllung dieser Aufgaben der vorhandenen Katastrophenschutzfachdienste, beschaffen zusätzlich erforderliche Spezialausrüstung, führen Übungen durch, legen Katastrophenschutzpläne an und leiten bei Katastrophen den Einsatz.

Die Katastropheneinsatzleitung obliegt der Führungsgruppe Katastrophenschutz - FüGK - des Landratsamtes Landshut. Sie hat ihren Sitz im Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut.

Bei Schadensereignissen, die das Gebiet mehrerer Kreisverwaltungsbehörden betreffen, kann die Führungsgruppe Katastrophenschutz der Regierung von Niederbayern die Einsatzleitung an sich ziehen oder aber - bei Großschadensereignissen, die das Gebiet mehrerer Bundesländer betreffen - das Bayer. Staatsministerium des Innern.

 Je nach Schadenslage stellen Fachbehörden wie z.B. das Wasserwirtschaftsamt, das Staatl. Forstamt, das Straßenbauamt usw. Fachberater oder Sachverständige zu der jeweiligen Einsatzleitung ab. Die Schadensbekämpfung vor Ort liegt in den Händen der verschiedenen Katastrophenschutzfachdienste.

Landratsamt Landshut

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Veldener Str. 15
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