Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Zur Online-Terminvereinbarung
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
Inhaber einer EU- bzw. EWR- Fahrerlaubnis:
Grundsätzlich besteht für Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft (EU) oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausgestellt wurde, eine Fahrberechtigung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ein Führerscheinumtausch ist nicht vorgeschrieben.
Begründen Sie jedoch einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, so müssen Sie Folgendes beachten:
Die Befristungen für die FS-Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E gelten auch für die EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Befristung (nach deutschem Recht), maßgebend ist hierfür das Erteilungsdatum, besteht eine sechsmonatige Fahrberechtigung. Diese Fahrberechtigung besteht jedoch nicht, wenn die Fahrerlaubnis nach dem Recht des Ausstellungsstaates bereits abgelaufen ist.
Auch die Vorschriften über die Probezeit finden Anwendung.
Inhaber einer sonstigen ausländischen Fahrerlaubnis:
Für diesen Personenkreis besteht eine Fahrberechtigung, sofern Sie Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis sind, sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Fahrberechtigung in Deutschland besteht jedoch nur, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs seiner ausländischen Fahrerlaubnis in dem Ausstellungsstaat einen ordentlichen Wohnsitz (d. h. sich an mindestens zusammenhängenden 185 Tagen dort aufgehalten und der Lebensmittelpunkt dort bestanden hat) begründet hat und ihm auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Fahrerlaubnis weder entzogen noch das Recht auf Gebrauch seiner ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt wurde.
Im Falle einer Umschreibung ist hierzu grundsätzlich eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abzulegen.
Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen: bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Antragsverfahren
Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Erforderliche Unterlagen
Der ausgefüllte Antrag ist, nach erfolgter Bestätigung durch Ihre Wohnsitzgemeinde mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Führerscheinstelle - bei Fahrerlaubnisklasse D - erweitertes behördliches Führungszeugnis der Beleg-Art OE: Beantragung über die Wohnsitzgemeinde
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
- Ablichtung und amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins sowie eine Klassifizierung (entfällt im Regelfall bei einer EU- od. EWR-Fahrerlaubnis)
- Erklärung über die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis (beim Landratsamt erhältlich)
- Erklärung über den Verzicht auf die bisherige ausl. Fahrerlaubnis (auf Antragsformular vorhanden)
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis/Gutachten über das Sehvermögen (entfällt im Regelfall bei einer EU- od. EWR-Fahrerlaubnis)
- ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der FeV (entfällt im Regelfall bei einer EU- od. EWR-Fahrerlaubnis)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster- Hilfe (9 UE zu je 45 Minuten – kein Online-Kurs)(entfällt im Regelfall bei einer EU- od. EWR-Fahrerlaubnis)
Kosten
- bei Umschreibung einer EU- Fahrerlaubnis: € 32,40 / € 33,20
- bei Umschreibung einer Nicht-EU- Fahrerlaubnis: € 40,00 / € 40,80
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
0871/408-5566 | 230 | Anita.Brunner@landkreis-landsut.de | ||
|
|||||
|
0871/408-2157 | 231 | Nicole.Fuchs@landkreis-landshut.de | ||
|
|||||
|
0871/408-2152 | 228 | Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de | ||
|
|||||
|
0871/408-2155 | 229 | Stefanie.Hoelzl@landkreis-landshut.de | ||
|
|||||
|
0871/408-2162 | 230 | Sonja.Stelzl@landkreis-landshut.de | ||
|
|||||
|
0871/408-2160 | 231 | edona.terzija@landkreis-landshut.de | ||
|
Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Copyrightinformationen
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutz nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl
Statistik & Analyse:
Cookies dieser Kategorie können über unsere Website von unserem eigenem Statistiktool, oder von Drittanbietern gesetzt werden. Sie dienen dazu, ein nicht personalisiertes, jedoch allgemeines Surfverhalten auf unseren Seiten zu erkennen. Über diese Auswertung können wir das Angebot der Webseite noch besser für unsere Besucher optimieren.
Name: Matomo/Piwik
Dauer: 30 Tage
Art: 3rd Party
Kategorie: Statistik
Beschreibung: Diese Webseite verwendet den Open Source Webanalysedienst Matomo, vormals Piwik, der mit Cookies arbeitet. Die durch Matomo erhobenen Daten werden anonymisiert und zu Analysezwecken in unserem Auftrag auf dem Server der digitalfabriX GmbH gespeichert. Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie diese Funktionen hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Webbrowser ein Opt-Out-Cookie hinterlegt, der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies allerdings zur Folge, dass auch das Matomo Opt-Out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-Out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite daher wieder aktiviert werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Falle der Nutzung der Opt-Out-Funktion gegebenenfalls nicht sämtliche Möglichkeiten dieser Webseite vollumfänglich nutzbar sind.
Komfort:
Durch diese Cookies können wir Ihnen eine erweiterte Funktionalität bereitzustellen. Die Cookies können von uns selbst, oder von Drittanbietern gesetzt werden, deren Dienste wir auf unseren Seiten verwenden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige oder alle dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.