Umtausch in Scheckkartenführerschein

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  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird.

Durch die vorgezogenen Umtauschfristen sollen die Behörden die Vielzahl an Dokumenten und Anträgen zu bewältigen können, um so auch längere Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Begonnen wird mit dem Pflichtumtausch der (Papier-)Führerscheine, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Die Stichtage für die Geburtsjahrgänge 1953-1970 sind bereits abgelaufen. Die Geburtsjahrgänge 1971 oder später müssen ihren (Papier-)Führerschein bis 19.01.2025 umtauschen.

Wir bitten Sie, Wartezeiten einzukalkulieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen.
In den Jahren 2026 bis 2033 muss der Pflichtumtausch der (Karten-)Führerscheine erfolgen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hier richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheine.

Erforderliche Unterlagen

Beim Landratsamt oder der Heimatgemeinde einzureichen:

  • Personalausweis oder Reisepass (jeweils Original und Kopie) (hierzu Meldebescheinigung erforderlich) und bisheriger Führerschein (Original und Kopie)
  • aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
  • ggf. 1 Karteikartenabschrift: falls Ihr nationaler Führerschein nicht vom LRA Landshut ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift derjenigen Behörde erforderlich, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.

Sollte der Antrag auf postalischem Weg gestellt werden, ist eine Kopie des Führerscheins bzw. des Personalausweises ausreichend.

Kosten

Der Pflichtumtausch kostet 26,50 €

Die Stichtage für die Geburtsjahrgänge 1953-1964 sind bereits abgelaufen. Die Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen ihren Papier-Führerschein bis 19.01.2024 umtauschen. 

Die Kartenführerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, müssen wie folgt umgetauscht werden: 

Ausstellungsjahr           Führerscheinumtausch bis

 

1999 - 2001                    19.01.2026 

2002 - 2004                    19.01.2027 

2005 - 2007                    19.01.2028 

2008                                19.01.2029 

2009                                19.01.2030 

2010                                19.01.2031 

2011                                19.01.2032 

2012 - 18.01.2013          19.01.2033

Ansprechpartner

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Mitterhuber, Sandra
0871/408-2153 228
Kontakt
Zimmer: 228
Telefon: 0871/408-2153
Anschrift
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Sedlmeier, Monika
0871/408-2163 227
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Telefon: 0871/408-2163
Anschrift
84036 Landshut
Starke, Zuzana
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Zimmer: 227
Telefon: 0871/408-2156
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84036 Landshut

Landratsamt Landshut

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