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Prüfungen und Ergebnisprotokolle
Zu Ihrem Schutz: Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) (ehemals: Heimaufsicht):
Am 1. August 2008 ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in Kraft getreten. Aufgabe der FQA nach dem PfleWoqG ist es, darauf hinzuwirken, dass die Würde, die Interessen und Bedürfnisse sowie die kulturelle, ethnische, geschlechtliche und sexuelle Identität pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mieterinnen und Mieter stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnformen im Sinn dieses Gesetzes vor Beeinträchtigung geschützt werden. Am 1. September 2011 ist die Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) in Kraft getreten. Es enthält Regelungen zu baulichen und personellen Mindeststandards sowie zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Die FQA sind bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten angesiedelt.
Der Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – (FQA) des Landkreises Landshut überprüft mit einem multiprofessionellen Team aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und des Gesundheitsamtes unangekündigt turnusmäßig und in Einzelfällen anlassbezogen die Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen und die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe).
Über die turnusmäßigen und anlassbezogenen Prüfungen werden von der FQA des Landkreises Landshut entsprechende Ergebnisprotokolle erstellt. Diese sind in einer Kurzfassung in geeigneter Weise durch die Träger zu veröffentlichen.
Neben Beratungs- und Informationsaufgaben, zum Beispiel gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern, haben die FQA auch die Möglichkeit, beim Vorliegen von Mängeln Anordnungen zu erlassen. Diese können von Auflagen zur Abstellung einzelner Mängel bis hin zu einem Aufnahmestopp, Beschäftigungsverboten und zur Betriebsuntersagung reichen. Dementsprechend obliegen der FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen.
Bei Beschwerden über Missstände in stationären Einrichtungen der Pflege und für volljährige Menschen mit Behinderung können Sie sich jederzeit an die FQA wenden.
Die FQA beraten und informieren auch Mieterinnen und Mieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen über ihre Rechte und Pflichten in diesen Wohnformen. Darüber hinaus können Sie auch Initiatoren, Betgreuungs- und Pflegedienste von ambulant betreuten Wohngemeinschaften beraten. Ambulant betreute Wohngruppen unterliegen auch einer regelmäßigen Überprüfung durch die FQA. Auch hier können Sie sich bei Beschwerden an die FQA wenden.
Wichtiger Hinweis:
Um ein umfassendes Bild über eine Einrichtung und deren Qualität zu erhalten, wird empfohlen, die jeweilige Einrichtung vor Ort zu besichtigen und Gespräche mit der Einrichtungsleitung bzw. den Beschäftigten der Einrichtung sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern zu führen.
Unter den nachfolgenden Links finden Sie Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderung, die der Nennung auf unserer Homepage zugestimmt haben:
Senioren- und Pflegeheime >>>
Einrichtungen für Menschen mit Behinderung >>>
Hinweis:
Informationen zu weiteren Wohnformen oder ambulanten Angeboten sind im Seniorenwegweiser des Landkreises Landshut zu finden.
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Manfred Wimmer Stellvertretender Sachgebietsleiter | 0871/408-1881 | 0871/408-161881 | 209 | Manfred.Wimmer@landkreis-landshut.de |
Anita Nitzl Sachbearbeiterin | 0871/408-2115 | 0871/408-162115 | 208 | Anita.Nitzl@landkreis-landshut.de |
Christian Weiboltshamer Sachbearbeiter | 0871/408-1882 | 0871/408-161882 | 209 | Christian.Weiboltshamer@landkreis-landshut.de |
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Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.