Asylbewerber-Leistungsgesetz, Krankenscheine

Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Das Gleiche gilt für Personen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind oder eine Erlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG haben, sofern die Entscheidung noch nicht 18 Monate zurückliegt.

Die Asylbewerberleistungen dienen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, sofern kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht. Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BTL) von Schülerinnen und Schüler sowie Kinder und Jugendliche können ebenfalls über das Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden.

Falls kein eigener Krankenversicherungsschutz (z. B. über ein Arbeitsverhältnis) besteht, erfolgt die Absicherung im Krankheitsfall durch die Ausstellung von Behandlungsscheinen. Diese sind jeweils für ein Quartal gültig und können per E-Mail unter:  krankenscheine@landkreis-landshut.de angefordert werden.

 

Frau Moosmüller

0871/408-5108

Vilsbiburg, Pfeffenhausen, VG Furth, Hohenthann, Rottenburg

 

Frau Zink

0871/408-5104

VG Velden, Bodenkirchen, VG Gerzen, Tiefenbach, Bruckberg,

Ergolding, Essenbach, Kumhausen,

Frau Steinherr

0871/408-5105

VG Wörth, Geisenhausen, Niederaichbach, Neufahrn

 

Frau Lex

0871/408-5106

VG Ergoldsbach, Adlkofen, Eching, Buch, Altdorf, Vilsheim

 

Krankenhilfe:

Frau Rogge, 0871 408-5107

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: 0871/408-2102
Fax: 0871/408-162102

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.