Ausstellen eines internationalen Führerscheins

Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Zur Online-Terminvereinbarung

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

Der internationale Führerschein ist ein Reisedokument, welches von den Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt wird. Es dient als "Übersetzung" Ihres nationalen Führerscheins im Ausland und ist daher nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig. Jedoch besitzt der internationale Führerschein im Inland keine Gültigkeit.

Eine Pflicht zum Mitführen eines internationalen Führerscheins besteht in den Staaten der europäischen Union nicht mehr. Für Reisen in andere Länder außerhalb der EU empfiehlt es sich, sich entweder bei einer Vertretung des ausländischen Staates oder einem Reiseveranstalter zu informieren, ob eine Pflicht zum Mitführen eines internationalen Führerscheins besteht.

Der internationale Führerschein wird Ihnen direkt beim Landratsamt ausgestellt und kann auch gleich mitgenommen werden. Eine kurze Wartezeit bitten wir daher einzuplanen.

Die Ausstellung an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. 

Achtung:

Der internationale Führerschein kann nur aufgrund eines vorhandenen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Falls Sie Ihren alten Führerschein noch nicht auf Kartenformat umgestellt haben, empfiehlt es sich diesen frühzeitig vor Ausstellen des internationalen Führerscheins zu beantragen. Sollte sich Ihr Name zwischenzeitlich geändert haben, benötigen Sie zuerst einen nationalen Führerschein mit Ihrem aktuellen Namen. Erst im Anschluss daran kann der internationale Führerschein beantragt werden. Führerscheinstelle / Verkehrswesen | Landkreis Landshut - Neuausstellung eines Kartenführerscheins (Diebstahl/Verlust) / Führerscheinpflichtumtausch

 

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sandra Mitterhuber
Sachbearbeiterin
0871/408-21530871/408-162153228sandra.mitterhuber@landkreis-landshut.de
Monika Sedlmeier
Sachbearbeiterin
0871/408-21630871/408-162163227Monika.Sedlmeier@landkreis-landshut.de
Zuzana Starke
Sachbearbeiterin
0871/408-21560871/408-162156227Zuzana.Starke@landkreis-landshut.de

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nationaler Kartenführerschein
  • 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate

Entstehende Kosten

  • 15,00 Euro

Formulare und Merkblätter

Informationen des BayernPortals

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: s. Ansprechpartner
Fax: 0871/408-1003

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.