Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein ab 17

Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Zur Online-Terminvereinbarung

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

17-jährige haben nach Ablegung der normalen Fahrerlaubnisprüfungen die Möglichkeit, zusammen mit einer (oder mehreren) bereits vorab bestimmten Begleitperson(en) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Fahrzeuge der Klassen B oder BE zu führen.

Die Begleitpersonen können nur in die Prüfbescheinigung (die anstelle des Führerscheines ausgehändigt wird) eingetragen werden, wenn sie
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen (Klasse 3 oder B)
  • ein gültiges Führerscheindokument haben und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann der reguläre Führerschein gegen Abgabe der Prüfbescheinigung ausgehändigt werden. Die Prüfbescheinigung gilt nach dem 18. Geburtstag noch drei Monate auch ohne Begleitperson. 

 

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Andrea Halwax
Sachbearbeiterin
0871/408-21520871/408-162152228Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de
Sonja Stelzl
Sachbearbeiterin
0871/408-21620871/408-162162230Sonja.Stelzl@landkreis-landshut.de

Entstehende Kosten

An Kosten entstehen neben den normalen Kosten für die. Erteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis für den Bewerber € 10,00 (für die Prüfbescheinigung) sowie je Begleitperson zusätzlich:
  • € 6,00 (wenn der Führerschein der Begleitperson vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde) bzw.
  • € 11,00 (wenn der Führerschein der Begleitperson nicht vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde).

Formulare und Merkblätter

Informationen des BayernPortals

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
Adresse im BayernAtlas anzeigen Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: s. Ansprechpartner
Fax: 0871/408-1003

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.