Biotopschutz

Der Biotopcharakter einer Fläche wird durch die Pflanzen und die Standortbedingungen vor Ort bestimmt und hängt nicht zwingend von einer Kartierung (Bestandserfassung) in der Vergangenheit ab. Biotope können sich jederzeit neu entwickeln.

Die Biotopkartierung der Vergangenheit stellt eine Zustandsbeschreibung dar und ist nicht zwingend abschließend.

  • Gesetzlich geschützte Biotope :
    Feuchtgebiete (Nasswiesen, Feuchtwiesen, Streuwiesen, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, Hochstaudenfluren, Quellen, Feuchtwälder, Bruchwälder, Auwälder, Verlandungsbereiche, naturnahe Flüsse und Bäche), Mager- und Trockenstandorte, Hangwälder
  • Hecken, Gehölze, Gebüsche, Feldgehölze
  • Röhricht, Schilfflächen
  • Tümpel, Kleingewässer

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Dipl.Ing. (FH) Carolin Seethaler
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
0871/408-41330871/408-164133415Carolin.Seethaler@landkreis-landshut.de
Beate Hagl
Sachbearbeiterin
0871/408-41250871/408-164125413Beate.Hagl@landkreis-landshut.de
M.Sc. Franziska Parzefall
Fachkraft für Naturschutz
0871/408-41400871/408-164140416Franziska.Parzefall@landkreis-landshut.de

Links

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
Adresse im BayernAtlas anzeigen Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 0871/408-1860
Fax: 0871/408-16 1860

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.