Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis, Führerschein
Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Zur Online-Terminvereinbarung
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Andrea Halwax Sachbearbeiterin | 0871/408-2152 | 0871/408-162152 | 228 | Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de |
Sonja Stelzl Sachbearbeiterin | 0871/408-2162 | 0871/408-162162 | 230 | Sonja.Stelzl@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Fahrerlaubnisantrages müssen Sie folgende Unterlagen mit dem Antragsformular über Ihre Fahrschule beim Landratsamt einreichen:
- Bestätigung des Antrags durch die Wohnsitzgemeinde
- 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung (erhältlich bei Augenarzt, Augenoptiker, Betriebs- oder Arbeitsmediziner, TÜV)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (9 UE zu je 45 Minuten – kein Online-Kurs)
Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen (vom Augenarzt oder Betriebs-, Arbeitsmediziner)
- Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten (nur bei Klassen D, DE, D1, D1E)
- erweitertes behördliches Führungszeugnis (nur Klassen D, DE, D1, D1E) der Beleg-Art OE: Beantragung über die Wohnsitzgemeinde
Entstehende Kosten
- Erteilung/Erweiterung: 38,80 Euro / 39,60 Euro
Formulare und Merkblätter
- Führerscheinstelle - Führerschein - Erteilung Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Führerscheinstelle - Untersuchung (ärztliche Bescheinigung) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Führerscheinstelle - Untersuchung beim Augenarzt Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Führerscheinstelle - Untersuchung beim Betriebs-/Arbeitsmediziner Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Führerscheinstelle - Vollmacht zur Abholung des Führerscheins
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.