Gewerbeordnung, gewerberechtliche Nebengebiete

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Schaustellungen von Personen (§ 33 a Gewerbeordnung)

  • Erteilung von Erlaubnissen
  • Untersagung von nicht genehmigten Veranstaltungen

Spielhallen und ähnliche Unternehmen (§ 33 i Gewerbeordnung)

  • Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens

Pfandleihgewerbe (§ 34 Gewerbeordnung)

  • Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler

Bewachungsgewerbe (§ 34 a Gewerbeordnung)

  • Erteilung einer Erlaubnis zum Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen.

Versteigerungsgewerbe

  • Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte

Aufgaben / Dienstleistungen

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: 0871/408-1331
Fax: 0871/408-161331

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.