Private Brauchwasserbrunnen, Trinkwasserbrunnen

Die Errichtung von Brunnen für Brauch- und Trinkwasserversorgungsanlagen bedürfen der vorherigen Anzeige beim Landratsamt. In Abhängigkeit der Bohrtiefe wird über die Erlaubnispflicht der Bohrung selbst entschieden. Die Frage, ob die Entnahme des Grundwassers erlaubnispflichtig ist, kann im Einzelfall durch eine kurze E-Mail-Anfrage im Vorfeld geklärt werden.
Im Wasserrecht wird zwischen öffentlichen und privaten Grundwasserentnahmen unterschieden. Private liegen nur dann vor, wenn lediglich ein einzelnes Anwesen aus diesem Brunnen versorgt wird. Ansonsten handelt es sich um eine sog. öffentliche Wasserversorgung, die auch in privater Hand liegen kann. Eine derartige Grundwasserentnahme ist immer erlaubnispflichtig.

 

Für Sie zuständig

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Sonja Gruber
Sachbearbeiterin
0871/408-41030871/408-164103403Sonja.Gruber@landkreis-landshut.de

Formulare und Merkblätter

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: 0871/408 4113
Fax: 0871/408 164113

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.