Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Von Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei können Fahrerlaubnisse für Dienstfahrzeuge (Dienstfahrerlaubnisse) ausgestellt werden. Diese berechtigen zum Führen von Dienstfahrzeugen und sind nur während der Dauer des Dienstverhältnisses gültig.
Ist die Dienstfahrerlaubnis nicht mehr gültig bzw. das Dienstverhältnis erloschen und sind seit Ablauf der Geltungsdauer nicht mehr als 5 Jahre verstrichen, kann die Dienstfahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Maria Dechantsreiter Sachbearbeiterin | 0871/408-2157 | 0871/408-162157 | 231 | Maria.Dechantsreiter@landkreis-landshut.de |
Andrea Halwax Sachbearbeiterin | 0871/408-2152 | 0871/408-162152 | 228 | Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de |
Heike Müller Sachbearbeiterin | 0871/408-2154 | 0871/408-162154 | 229 | Heike.Mueller@landkreis-landshut.de |
Sophia Seidenschwand Sachbearbeiterin | 0871/408-2155 | 0871/408-162155 | 231 | Sophia.Seidenschwand@landkreis-landshut.de |
Sonja Stelzl Sachbearbeiterin | 0871/408-2162 | 0871/408-162162 | 230 | Sonja.Stelzl@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
Beim Landratsamt oder der Gemeinde einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass und nationaler Kartenführerschein
- 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm)
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der Ausstellungsbehörde
Entstehende Kosten
- 38,80 Euro
Formulare und Merkblätter
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.