Umschreibung eines im Landkreis Landshut zugelassenen Fahrzeugs mit Halterwechsel
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Information sonstige | 0871/408-1820 | 0871/408-5890 | Zulassung Ergolding | zulassung@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
- Versicherungsbestätigung
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
- Nachweis über gültige HU
- bei zugelassenem Fahrzeug: Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I
- bei außerbetriebgesetztem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk
- bei Fahrzeugen, die ein von einer anderen Zulassungsstelle nach Umzug beibehaltenes Kennzeichen führen, sind auch die Nummernschilder vorzulegen, da ein Kennzeichen des Landkreises Landshut zugeteilt werden muss
- ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
Entstehende Kosten
- 24,20 € (bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen beibehalten wird)
- 26,20 € (bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen geändert wird)
- 30,00 € (wenn das Fahrzeug abgemeldet war oder wenn bei zugelassenen Fahrzeugen eine Änderung des Kennzeichens oder Umstellung auf Saison- bzw. Wechselkennzeichen gewünscht wird)
- zzgl. 2,60 € KBA
evtl. zusätzlich - 10,20 € für Wunschkennzeichen (gilt auch, wenn einem stillgelegtem Fahrzeug das bisherige Kennzeichen wieder zugeteilt wird)
- 2,60 € für Reservierung
- 10,20 € für Eintrag einer technischen Änderung
- 6,00 € bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens