Unterbringungsrecht
- Hilfestellungen um eine Unterbringung im Bezirkskrankenhaus zu vermeiden
- Sofortige, vorläufige Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus, soweit eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Selbst- oder Gemeingefährlichkeit gegeben ist
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Richard Saller Sachbearbeiter | 0871/408-1331 | 0871/408-161331 | TÜV Ergolding 107 | Richard.Saller@landkreis-landshut.de |
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.