Bauarbeiten, Verkehrssicherung/Verkehrslenkung
Um den (öffentlichen) Straßenverkehr sicher und möglichst ordnungsgemäß gestalten zu können, werden bestimmte Regeln benötigt. Neben allgemein gültigen Verkehrsregeln können besondere Vorgaben auch durch Verkehrszeichen etc. getroffen werden. Verkehrszeichen und Markierungen werden dabei von den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Die "untere Straßenverkehrsbehörde" des Landratsamtes Landshut ist im Landkreisgebiet für alle Kreis-, Staats- und Bundesstraßen zuständig (für die BAB A 92 ist die Autobahndirektion Südbayern zuständig, für das nachgeordnete Straßen- und Wegenetz die Gemeinden). Für besondere Lebenslagen werden in der Praxis immer wieder Sonderregelungen in Form von Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
Aufgaben / Dienstleistungen
Bemerkungen
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.