Vollzug der Klärschlammverordnung

Die Klärschlammausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen unterliegt den Regelungen der Klärschlammverordnung. Hier sind Ausbringbedingungen und Grenzwerte festgelegt.

Anschrift

Sachgebiet Abfallwirtschaft Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: 0871/408-3120
Fax: 0871/408-163120

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
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