Vorbeugender Brandschutz
Unter den vorbeugenden Brandschutz fallen alle Maßnahmen, die der Verhütung eines künftigen, noch nicht konkret erkennbaren Schadenfeuers dienen. Neben dem vorbeugenden baulichen Brandschutz sind noch zu nennen:
- die Durchführung der Feuerbeschau durch die Gemeinden
- die Stellung von Sicherheitswachen bei Festveranstaltungen durch die Feuerwehren
- die Aufklärung der Bevölkerung über Brandverhütungsmaßnahmen
- die Prüfung, ob an einem Objekt genügend Feuermelder und Feuerlöscher vorgehalten werden
- die Mitwirkung der Feuerwehren bei einer Durchführung von Alarmproben, z. B. in Schulen oder sonstigen Sammelunterkünften
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Ann-Cathrin Ertl Sachbearbeiterin | 0871/408-1305 | 0871/408-161305 | TÜV Ergolding 104 | Ann-Cathrin.Ertl@landkreis-landshut.de |
Doreen Gläser Sachbearbeiterin | 0871/408-1307 | 0871/408-161307 | TÜV Ergolding 104 | doreen.glaeser@landkreis-landshut.de |
Formulare und Merkblätter
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.