Waffenrecht
Aufgaben / Dienstleistungen
- Erwerb und Überlassen von Schusswaffen
- Waffenbesitzkarte, NWR-Stammdatenblätter
- Waffenschein
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Schießstätten
- Ausnahmegenehmigung zum sportlichen Schießen für Kinder
- Verbringen von Schusswaffen und Munition in die Bundesrepublik Deutschland
- Verbringen von Schusswaffen und Munition aus der Bundesrepublik Deutschland
- Schießerlaubnis für Gehegewild
- Aufbewahrung von Waffen und Munition
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.