Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den bisherigen Halter
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Information sonstige | 0871/408-1820 | 0871/408-5890 | Zulassung Ergolding | zulassung@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- Bankverbindung (zwecks Sepa-Mandat für KFZ-Steuer)
- Versicherungsbestätigung
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II (nur bei Vergabe, Löschung oder Änderung eines Saisonkennzeichens)
- Nachweis über gültige HU
- Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung I mit Abmeldevermerk (das bisherige Kennzeichen kann, wenn es bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde, weiterverwendet werden)
- ggf. Vollmacht des Halters mit Einverständniserklärung, daß dem Bevollmächtigten die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse des Antragstellers bekanntgegeben werden dürfen, Sepa-Mandat für die KFZ-Steuer sowie Ausweis des Bevollmächtigten
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Erziehungsberechtigten
Entstehende Kosten
- bei Verwendung des vorweg zugeteilten Verbleibsennzeichens ohne Umstellung auf Saison- Oldtimer- bzw. Wechselkennzeichen 23,00 €
- bei Änderung des Kennzeichens oder Umstellung auf Saison- Oldtimer- bzw. Wechselkennzeichen 30,00 €
- zzgl. 0,30 € je Klebesiegel
- zzgl. 0,60 € KBA
evtl. zusätzlich - 10,20 € für Wunschkennzeichen
- 2,60 € für Reservierung eines Wunschkennzeichens (die Gebühr für die Reservierung des Verbleibskennzeichen wird bereits bei der Abmeldung erhoben)
- 6,00 € bei Zuteilung eines Wechselkennzeichens