IE-Richtlinie, Industrieemissions-Richtlinie, IE-RL, IE-Anlagen, Industrieemission
Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) der Europäischen Union
Die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) der EU fordert einen medienübergreifenden Ansatz zur Verhinderung und Vermeidung von Umweltverschmutzung. Sie kann unter der folgenden Internetadresse eingesehen werden:
http://eur-lex.europa.eu
Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der IE-RL fallen, sind im Anhang der
4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) abschließend aufgeführt und mit einem „E“ gekennzeichnet. Die Verordnung kann im Internet beim Umweltbundesamt (UBA) unter der folgenden Adresse eingesehen werden:
http://www.gesetze-im-internet.de
Für diese Anlagen ist ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die materiellen Anforderungen für derartige Anlagen werden in einem europaweiten Procedere, dem sogenannten „Sevilla-Prozess“ erarbeitet. In diesem Prozess bestimmen Fachleute die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) für die einzelnen Anlagen. Ziel dieser BVT-Merkblätter ist es, ein integriertes Konzept zur Verfügung zu stellen, bei dem eine optimale Verminderung der Umweltverschmutzung in Luft, Wasser und Boden, für die Abfallwirtschaft, für die Energieeffizienz und für die Verhütung von Unfällen erreicht wird.
Die aktuellen BVT-Merkblätter sind beim Umweltbundesamt zusammengefasst und veröffentlicht: http://www.bvt.umweltbundesamt.de
Neben materiellen Vorgaben für den Betrieb dieser Anlagen schreibt die IE-RL auch ein Überwachungsmanagement durch die Behörden vor. Für die betroffenen Anlagen ist ein risikobasierter Überwachungsturnus zwischen 1 und 3 Jahren festzulegen. Für diese Inspektionen sind Berichte zu erstellen.
Die Inspektionsberichte für die IE-Anlagen werden im Internet veröffentlicht. Für niederbayerische IE-Anlagen finden Sie entsprechende Internetseiten bei der Regierung von Niederbayern, den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden, dem Landesamt für Umwelt und dem Bergamt Südbayern.
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Ludwig Gangkofer Sachgebietsleiter | 0871/408-3108 | 0871/408-163108 | 305 | Ludwig.Gangkofer@landkreis-landshut.de |
Anna Nösch Stellvertretende Sachgebietsleiterin | 0871/408-3107 | 0871/408-163107 | 304 | Anna.Noesch@landkreis-landshut.de |
Download
- Anlage 1 Zusammenstellung der vom Landratsamt zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Niederbayern
- Anlage 2 Bewertungsschema/Risikobewertung
- Anlage 2 Tabellenform Bewertungsschema/Risikobewertung
- Anlage 3 Überwachungsbericht
- Anlage 4 Zusammenstellung der im Landkreis Landshut vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind
- Überwachungsprogramm des Landkreises Landshut
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.