Vollzug der Bodenschutzgesetze

Zweck der Bodenschutzgesetze ist es, die Funktion des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.

Im Vollzug der Bodenschutzgesetze wird ein Bodenschutzkataster geführt. Damit hängen folgende Aufgaben zusammen:

  • Pflege und Auskunft aus dem Bodenschutzkataster
  • Erfassung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen

Informationen des BayernPortals

Anschrift

Sachgebiet Abfallwirtschaft Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: 0871/408-3120
Fax: 0871/408-163120

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.